Karin Herboldt plan26 InnenArchitektur
Karin Herboldt
Dipl.-Ing., Innenarchitektin
Dieburger Straße 100
64287 Darmstadt
Tel. 06151 9067806
team[at]plan26.de
www.plan26.de
Sie finden mein Büro im Laden von Fadel Raumidee.
Karin Herboldt
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Dieburger Straße 100
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Gesellschaftsform: Einzelbüro
Verantwortlich für redaktionelle Inhalte:
Dipl.-Ing. Karin Herboldt
Dieburger Str. 100
64287 Darmstadt
Deutschland
Berufsbezeichnung:
Dipl.-Ing., Karin Herboldt
Innenarchitektin gemäß dem Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG).
Zuständige Behörde/ Aufsichtsbehörde:
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Bierstadter Straße 2
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 - 1738-0
Telefax: 0611 - 1738-40
E-Mail: info@akh.de
Internet: www.akh.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG)
USt-IdNr.: DE248331483
Berufshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversichert bei:
HDI Versicherung AG
HDI-Platz 1
30659 Hannover
Kontakt:
Telefon: +49 511 645-0
E-Mail: info@hdi.de
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Berufsrechtliche Reglungen:
Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz, Hauptsatzung der Architekten- und Stadtplaner-kammer Hessen, Richtlinie zur Berufsordnung (Berufshaftpflicht), Fortbildungsordnung, Schlichtungs-ordnung.
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Architekten- und Stadtplaner-kammer (www.akh.de) unter der Rubrik „Recht“ eingesehen und abgerufen werden.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Wir sind stets bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten mit unseren Bauherren einvernehmlich beizulegen. Daher nehmen wir in geeigneten Fällen und vorbehaltlich der gegebenenfalls notwendigen Zustimmung unseres Haftpflichtversicherers auch an einem Schlichtungsverfahren vor dem sachkundig besetzten Schieds- und Schlichtungsausschuss der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Bierstadter Straße 2, 65189 Wiesbaden, nicht jedoch vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil.
Zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung von Berufsangehörigen und Berufsgesellschaften zwischen diesen und Dritten ergeben, kann gemäß § 13 der Schlichtungs- und Schiedsordnung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen auf Antrag ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden (www.akh.de >Service >Schlichtung).
Leiser arbeiten.
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